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ADK setzt MAV Leine-Solling Vorschlag um: Eingruppierung KiTa-Leitungen verbessert
Von admin | 30.April 2013
Am 11.09.2012 hatten wir auf unserer Webseite die Problematik der Eingruppierung von KiTa-Leitungen ausschließlich nach der Gruppengröße hingewiesen (hier kann man den Artikel nachlesen). Sinkt die Zahl der gleichzeitig belegten Plätze auf Grund qualitativer Verbesserungen, führte dies beim Unterschreiten der Grenzwerte nach Anlage A zum TV-L Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 2 zur Herabgruppierung der Leitung.
Jetzt hat die ADK Änderungen beschlossen: Angelehnt an die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst des TV-ÖD führen folgende Umstände nicht mehr zu einer Herabgruppierung:
- Unterschreitungen bis 5% des Grenzwertes (Beispiel: Grenzwert 100 Plätze, belegte Plätze 97: nach den alten Reglung Herabgruppierung von EG 10 in EG 9 mit Zulage; nach der neuen Regelung, keine Änderung der Entgeltgruppe)
- Unterschreitung durch vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen (z.B. I-Gruppe, Hort o.ä. Qualitätsverbesserungen) führen nicht zur Herabgruppierung.
- Eine einmal erreichte Entgeltstufe bleibt für den Fall einer zukünftig erfolgenden erneuten Höhergruppierung (weil dann die relevante Kinderzahl wieder überschritten wurde) erhalten. Durch die Logik der Regelung zur Höhergruppierung entstünde sonst nach mehreren Aufs und Abs in den Entgeltstufen ein schleichendes Absinken des Einkommens.
Die Regelungen sollen rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft gesetzt werden.
Die MAV Leine Solling freut sich, dass ihre Ideen auf fruchtbaren Boden gefallen sind und dass Verbesserungen für die Kolleginnen erreicht werden konnten.
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