Entgeltstufe 3 für kurzfristig Beschäftigte
Mittwoch, 11.August 2010Aufgrund eines Beschlusses in der ADK werden kurzfristig Beschäftigte (bis maximal 6 Wochen) in der ihnen zustehenden Entgeltgruppe ab 01.08.2010 pauschal der Entgeltstufe 3 zugeordnet. In den meisten Fällen dürfte sich durch diese Regelung eine bessere Einstufung als nach den eigentlichen tariflichen Regelungen ergeben. Kommt es danach zu einer länger befristeten oder gar einer unbefristeten Beschäftigung,