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Inflationsausgleichsprämie und Elternzeit
Von admin | 26.August 2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wie der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) berichtet, haben Beschäftigte in Elternzeit eventuell einen Anspruch auf (anteilige) Zahlung der Inflationsausgleichsprämie. Näheres zum Nachlesen unter diesem Link:
Das im Artikel genannte Urteil des Arbeitsgerichts Essen wurde allerdings am 19.08.2024 vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf wieder aufgehoben. Eine Revision beim BAG ist jedoch zulässig. Es ist also noch nichts endgültig entschieden.
Wir empfehlen allen Mitarbeitenden in Elternzeit vorsichtshalber einen formlosen Antrag zur Auszahlung der Prämie an die Personalabteilung zu schicken, um etwaige Ansprüche aus einer späteren Entscheidung durch das BAG nicht durch Zeitablauf der Ausschlussfrist zu verlieren.
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