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Wann und wie bekomme ich Krankengeldzuschuss?
Von admin | 26.September 2011
Zum Thema „Krankengeldzuschuss“ erreichen uns immer wieder Anfragen wie:
„Wer bekommt den Krankengeldzuschuss?“
„Wie lange bekomme ich Krankengeldzuschuss?“
„Warum bekomme ich keinen Krankengeldzuschuss?“
„Krankengeldzuschuss? Was ist das eigentlich?“
Wir versuchen hier mal ein paar Antworten zu geben.
Bei einer längeren Erkrankung entfällt nach 6 Wochen der Anspruch auf Krankenbezüge. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach TV-L §22. Die Dauer des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss ist wie folgt geregelt:
- Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche
- Beschäftigungszeit von mehr als 3 Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche
Dabei sind die ersten 6 Wochen, in denen der Mitarbeiter Krankenbezüge erhält, in den Bezugszeitraum einzurechnen. Das bedeutet: Nach Wegfall der Lohnfortzahlung gibt es noch 7 bzw. 33 Wochen Krankengeldzuschuss.
Kein Anspruch besteht allerdings während des ersten Jahres der Beschäftigungszeit. Ausnahme: Während der Arbeitsunfähigkeit wird die Beschäftigungszeit von 1 Jahr bzw. von 3 Jahren vollendet.
Und, ganz wichtig!
Die Personalabteilung kann den Krankengeldzuschuss nur zahlen, wenn sie weiß, in welcher Höhe Krankengeld gezahlt wird. Erkrankte MitarbeiterInnen erhalten über die Krankengeldzahlung einen Bescheid der jeweiligen Krankenkasse (dieser Bescheid wird also NICHT automatisch an den Arbeitgeber übermittelt!). Wenn hiervon der Personalabteilung eine Kopie vorgelegt wird, kann die Zahlung des Krankengeldzuschusses veranlasst werden.
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