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    Übernahme des Tarifabschlusses TV-L

    Von admin | 12.Dezember 2024

    Achtung: Diese Nachricht ist nicht relevant für Beschäftigte im Erziehungs- und Sozialdienst!


    Liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2024 die Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023 beschlossen.

    Da alle einwendungsberechtigten Stellen auf Einwendungen nach § 14 Abs. 4 ARRG-Kirche verzichtet haben, ist der Beschluss der ADK sofort rechtswirksam geworden.

    Nach 13 Monaten Verzögerung und Auslauf der Inflationsausgleichszahlungen erfolgt nun die Erhöhung der
    Tabellenentgelte. Zum 01.11.2024 werden die Entgelte – rückwirkend – um 200 Euro (Auszubildende 100 Euro)
    und zum 01.02.2025 um nochmals 5,5%, mindestens aber 140 €, (Auszubildende 50 Euro) erhöht.

    Viele Grüße aus dem MAV-Büro

    Günter & Andrea

     

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