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Wegstreckenentschädigung
Von admin | 16.Januar 2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum 31.12.2024 endete die derzeitige befristete Regelung zur Wegstreckenentschädigung (also 38 Cent pro gefahrenem Kilometer statt vorher 30 Cent).
Das Land Niedersachsen hat die Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit dem private PKW im dienstlichem Interesse dauerhaft auf 38 Cent angehoben.
Das Kolleg der Landeskirche hat in seiner Sitzung kurz vor Weihnachten beschlossen, dass sich die Landeskirche dieser Regelung anschließt. Allerdings fehlt noch die Zustimmung des Landessynodalausschusses. Vorbehaltlich dessen Zustimmung werden bei dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW also auch künftig 38 Cent für den gefahrenen Kilometer erstattet.
Viele Grüße aus dem MAV-Büro
Günter & Andrea
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