MAV Leine-Solling
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  • Einmalige Corona-Sonderzahlung für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst

    Von admin | 11.Dezember 2020

    Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen teilt mit:

    „im Bereich des TVöD ist vor kurzem ein Tarifabschluss erzielt worden. Die Entgelttabellen des TVöD finden im kirchlichen Bereich im Sozial- und Erziehungsdienst Anwendung. Allerdings muss der Tarifabschluss erst durch die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission übernommen werden. Im Rahmen des Tarifabschlusses wurde auch eine Corona-Sonderzahlung vereinbart. Diese muss noch in diesem Jahr ausgezahlt werden, damit sie steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission haben sich daher schon vor der nächsten Sitzung der ADK darauf verständigt, dass die Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr mit dem Dezemberentgelt ausgezahlt werden soll.“

    Die Sonderzahlung ist nach den Entgeltgruppen gestaffelt (S2 bis S8b:  600 Euro; S9 bis S18: 400 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten entsprechend ihrer Arbeitszeit einen anteiligen Betrag.) Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 01.10.2020 bestand und mindestens für einen Tag zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

     

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    Rechenschaftsbericht

    Von admin | 28.September 2020

    Auch wenn die diesjährige Mitarbeiterversammlung coronabedingt ausfallen muss, hat unsere Schriftführerin Susanne Friede den obligatorischen Rechenschaftsbericht erstellt.

    Der Bericht steht hier zum Nachlesen bereit:

    Rechenschaftsbericht 2020

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    Gefährdungsbeurteilung im Kirchenkreis Leine-Solling

    Von admin | 7.September 2020

    Liebe Kolleginnen und Kollegen.

    In der Vergangenheit sind u.a. von der Landeskirche, vom Kirchenkreis und vom Arbeitsschutzausschuss des Kirchenkreises diverse Informationen zur Gefährdungsbeurteilung an die Anstellungsträger verschickt worden. Ein Workshop der EFAS zum Thema hat auch bereits stattgefunden. Irgendwie hat jede und jeder schon einmal von der Gefährdungsbeurteilung gehört aber in manchen Bereichen scheint es noch etliche Defizite zu geben.

    Was ist denn nun eine Gefährdungsbeurteilung? Ganz einfach ausgedrückt: Der Arbeitgeber schaut sich, gerne auch mit dem Mitarbeitenden zusammen, den Arbeitsplatz an und versucht festzustellen, welche eventuellen Gefahren existieren. Oder gibt es an diesem oder jenem Arbeitsplatz besondere Belastungen? Sollten sich Gefährdungen zeigen, versucht man gemeinsam herauszufinden, wie diese beseitigt bzw. vermieden werden. Das könnten beispielsweise sein:

    Danach sollte festgelegt werden, wer für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zuständig ist. Zudem sollte ein Termin zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen festgelegt werden. Diese wenigen Punkte werden schriftlich festgehalten und von Arbeitgeber und Mitarbeitenden unterschrieben. Eigentlich doch gar nicht so schwierig. Ein entsprechendes Formular hat der Kirchenkreis erstellt und steht hier zum Download bereit:

    Formular Gefährdungsbeurteilung

    Übrigens: Sollte der Arbeitgeber für euren Arbeitsplatz noch keine Gefährdungsanalyse durchgeführt haben, dann erinnert ihn einfach mal daran. Nach Arbeitsschutzgesetz §5 ff hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

    Uns würde interessieren, wie die Situation im Kirchenkreis aussieht. Wie häufig wurde bereits eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt oder eben auch nicht. Dazu haben wir ein ganz kurzes Abfrageformular entwickelt. Ihr braucht eigentlich nur „ja“, „nein“ bzw. „weiß nicht“ anklicken, optional könnt ihr noch angeben, in welchem Bereich ihr beschäftigt seid. Die Abfrage ist völlig anonym.

    Hier geht’s zur Abfrage: Gefährdungsbeurteilung

    Es wäre schön, wenn sich möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Umfrage beteiligen würden. Vielen Dank für eure Mithilfe.

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    Mitarbeiterversammlung 2020 fällt aus!

    Von admin | 2.September 2020

    Liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Aufgrund der durch die Corona-Pandemie weiterhin angespannten Lage wollen wir kein Risiko eingehen und haben uns nach eingehenden Beratungen dazu entschlossen, die diesjährige Mitarbeiterversammlung endgültig ausfallen zu lassen!

    Damit folgen wir auch den Empfehlungen des Arbeitssicherheitsausschusses, der Landeskirche und auch des Gesamtausschusses, nicht dringend notwendige Versammlungen mit vielen Teilnehmern abzusagen bzw. auf das kommende Jahr zu verschieben.

    Im Mai 2021 wird die nächste MAV-Wahl stattfinden. Dazu muss rechtzeitig ein Wahlvorstand in einer Mitarbeiterversammlung gewählt werden. Hierzu wird es eine Anpassung der Wahlordnung zum MVG-EKD geben. Die entsprechenden Anträge haben die Landeskirchen bei der EKD gestellt. Nähere Informationen dazu gibt es sicher in den nächsten Tagen auf der Homepage Gesamtausschusses.

    Den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2020 werden wir zu gegebener Zeit hier auf der Homepage und per Email zur Verfügung stellen.

    Viele Grüße und bleibt gesund!

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    Mitarbeiterversammlung 2020

    Von admin | 23.Juni 2020

    Die Mitarbeiterversammlung für den Kirchenkreis Leine-Solling und das Kirchenamt Northeim findet statt am:

    Dienstag, 22.09.2020 von 18 bis 20 Uhr in der Liebfrauenkirche Moringen.

    Die Einladung dazu werden wir dann rechtzeitig veröffentlichen.

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