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    Einmalige Corona-Sonderzahlung für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst

    Von admin | 11.Dezember 2020

    Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen teilt mit:

    „im Bereich des TVöD ist vor kurzem ein Tarifabschluss erzielt worden. Die Entgelttabellen des TVöD finden im kirchlichen Bereich im Sozial- und Erziehungsdienst Anwendung. Allerdings muss der Tarifabschluss erst durch die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission übernommen werden. Im Rahmen des Tarifabschlusses wurde auch eine Corona-Sonderzahlung vereinbart. Diese muss noch in diesem Jahr ausgezahlt werden, damit sie steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission haben sich daher schon vor der nächsten Sitzung der ADK darauf verständigt, dass die Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr mit dem Dezemberentgelt ausgezahlt werden soll.“

    Die Sonderzahlung ist nach den Entgeltgruppen gestaffelt (S2 bis S8b:  600 Euro; S9 bis S18: 400 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten entsprechend ihrer Arbeitszeit einen anteiligen Betrag.) Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 01.10.2020 bestand und mindestens für einen Tag zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.10.2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

     

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