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Bewährungsaufstieg: Frist bis 28.03.2013 verlängert
Von admin | 23.November 2010
Nach einem Beschluss der ADK vom 20.09.2010, wird die Frist für die Weitergewährung von Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegen bis zum 28.02.2013 verlängert. Bislang endete die Frist am 31.12.2010.
Wen betrifft das?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bereits vor dem 01.01.2009 (Überleitung von BAT in TV-L) im Kirchenkreis beschäftigt waren und bei denen die Voraussetzung für eine Höhergruppierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt war. Alle Betroffenen können nun noch in den Genuss einer eventuellen Höhergruppierung kommen, wenn der Zeitpunkt für die Höhergruppierung nach altem Recht (also nach BAT) bis zum 28.03.2013 erreicht wird. Bislang galt hier der 31.12.2010.
Diese verlängerte Frist gilt auch für noch eventuell ausstehende Vergütungsgruppenzulagen.
ABER: Dies geschieht nicht automatisch. Die betroffenen Mitarbeiter müssen einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen.
Da sicherlich nicht Jede oder Jeder seine aktuellen Bewährungsaufstiegszeitpunkte im Blick hat, werden wir als MAV die notwendigen Informationen zusammentragen und die betroffenen MitarbeiterInnen im Kirchenkreis Leine-Solling anschreiben, damit fristgerecht ein Antrag bei jeweiligen Arbeitgeber gestellt werden kann.
Nach einer ersten groben Überprüfung gehen wir davon aus, dass von dieser Neuregelung im Kirchenkreis Leine-Solling etwa 15 bis 20 Mitarbeitende betroffen sind.
Wer bis Ende des Jahres nichts von uns gehört hat, aber der Meinung ist von dieser Neuregelung ebenfalls betroffen zu sein, möge sich bitte an uns wenden.
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