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ADK beschließt die Übernahme der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder (TV-L)
Von admin | 14.Januar 2020
Viele Mitarbeitenden werden sich beim Blick auf die Gehaltsabrechnungen über den Satz gewundert haben, dass die Gehaltserhöhungen des TV-L unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt werden. Hintergrund war, dass die ADK noch über die Übernahme verhandelte.
Dieser Satz dürfte jetzt der Vergangenheit angehören.
Nach langen und zähen Verhandlungen hat die ADK endlich die Übernahme des Tarifabschlusses im Bereich des TV-L rückwirkend zum 01.01.2019 beschlossen. Auf Antrag der Arbeitgeberseite wurde dabei auch das Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Niveau des Jahres 2018 beschlossen.
Ebenfalls übernommen wurden die Tariferhöhungen für 2020 und 2021: ab 01.01.2020 + 3,12%, mindestens jedoch 90 € (bei Vollzeit); ab 01.01.2021 noch einmal + 1,4%.
Änderungen gibt es auch in Bezug auf die sog. „kleine 9“, die Entgeltgruppe 9 mit den besonderen Stufenlaufzeiten. Aus der „kleinen 9“ wird rückwirkend zum 01.01.2019 die Entgeltgruppe 9a mit „normalen“ Stufenlaufzeiten (incl. der Entgeltstufe 6), aus der bisherigen „normalen“ Entgeltgruppe 9 wird die Entgeltgruppe 9b. Diese unterscheidet sich nicht von der bisherigen EG 9, heißt eben nur anders.
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen hat auf seiner Webseite eine ausführlichere Darstellung der Änderungen formuliert. Nachzulesen hier.
Die Änderungen gelten nicht für Mitarbeitende im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes, da diese nach einem anderen Tarifwerk (TV-öD) bezahlt werden.
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