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Innerkirchlicher Arbeitgeberwechsel geht in die Schlichtung
Von admin | 25.Oktober 2010
Nach einem Bericht des MVV haben die kirchlichen Arbeitgeber in der ADK am 20.09.2010 den Antrag der Arbeitnehmerseite zum innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel erneut abgelehnt. Der MVV hat gegen diesen erneuten Beschluss Einwand erhoben, sodass die ganze Angelegenheit jetzt in die Schlichtung kommt.
Zuerst wird ein Vermittlungsverfahren stattfinden. Beide Seiten benennen jeweils einen Schlichter. Diese legen der ADK innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Verfahrens einen Vermittlungsvorschlag vor. Voraussetzung ist allerdings, dass sich beide Parteien auf einen solchen Vorschlag einigen können. Sollte dieser Vorschlag nicht von der ADK beschlossen werden, wird die zweite Stufe der Schlichtung mit einer Schlichtungskommission (die beiden Schlichter und jeweils vier Beisitzer der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite) gebildet.
(Quelle: MVV)
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