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Resturlaubsanspruch bleibt bei Krankheit bestehen
Von admin | 23.Januar 2009
Ein wegen Krankheit nicht ausgeschöpfter Urlaubsanspruch verfällt nicht sondern bleibt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die gesetzlich bzw. tariflich bestehenden Zeiträume bestehen. Nähere Infos dazu und das Urteil im Wortlaut findet ihr auf der Homepage des Gesamtausschusses unter: www.gamav.de
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