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    Beitragsanhebung bei der Zusatzversorgung ab 01.01.2018

    Von admin | 30.Juni 2017

    Der Verwaltungsrat der kirchlichen Zusatzversorgungskasse Hannover hat beschlossen, den Pflichtbeitragssatz ab 01.01.2018 von bisher 4,8 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte auf 5,3 % anzuheben. Damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten im Bereich der hannoverschen Landeskirche von bisher 0,4 % auf dann 0,65 % ab 01.01.2018. Da auf dem Kapitalmarkt derzeit keine ausreichenden Renditen zu erzielen sind, könnten nach Meinung des Verwaltungsrates ohne Beitragsanhebung die Rentenansprüche der Mitarbeitenden nicht sichergestellt werden.

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