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Neuregelungen ab 1. Juli 2008
Von admin | 10.Juli 2008
Zu den Neuregelungen ab 1. Juli gilt zum einen die erhöhte Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro Kilometer (vorher 27 Cent). Wir haben darüber bereits hier berichtet.
Neu ist auch das Inkrafttreten des Pflegezeitgesetzes ab 1. Juli 2008. Darin ist die kurzfristige Freistellung von der Arbeit zur Pflege naher Angehöriger festgeschrieben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Freistellung:
– Freistellung bis zu 10 Tagen wegen kurzzeitiger pflegebedingter Arbeitsverhinderung
– Freistellung bis zu 6 Monaten wegen häuslicher Pflege naher Angehöriger
Was diese beiden Freistellungsmöglichkeiten im Einzelnen bedeuten, hat Kollege Siegfried Wulf auf der Homepage des Gesamtausschusses zusammengestellt. Hier geht’s zum Bericht.
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