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    Verunsicherung durch Braunschweigische Landeskirche

    Von admin | 8.Juli 2008

    Entgegen der Absprache in der ADK hat die Braunschweigische Landeskirche nicht rechtzeitig zum 27.06.2008 ihren Verzicht auf Einwendungen gegen den ADK-Beschluss vom 10.06.2008 erklärt. Diese freiwillige Verkürzung der Einwendungsfrist von einem Monat auf 17 Tage war angeregt worden, um die Auszahlung der Einmalzahlung  im Monat Juli möglich zu machen.

    Unklar ist, welche Absicht hinter diesem Abweichen von der gemeinsamen Linie steht: Wollen die Braunschweiger Kirchenoberen den endlich gefundenen Kompromiss zum TV-L noch torpedieren? Oder können sie  einfach nicht mit dem Kalender umgehen?

    Mindestens bis zum 10.07.2008 (oder länger, je nachdem, wann die Unterlagen in Braunschweig eingegangen sind)  jedenfalls könnte die Braunschweigische Landeskirche noch erklären, dass Sie Einwendungen gegen den Beschluss der ADK erhebt. Dann würde neu verhandelt werden müssen. Und der ganze schöne Zeitplan für Einmalzahlungen und Nachzahlungen wäre hinfällig.

    Die Hannoversche Landeskirche scheint nicht davon auszugehen, dass ihre Braunschweiger Kollegen allen Ernstes den Unmut aller kirchlichen Mitarbeitenden auf sich ziehen wollen und tatsächlich Einspruch einlegen. Das Landeskirchenamt in Hannover jedenfalls hat die Personalabteilungen aufgefordert, die Einmalzahlung im Juli auszuführen. Allerdings unter dem Vorbehalt der Rückforderung, da die Änderung der DVO wegen der Brauschweigischen Extrawurst noch nicht rechtskräftig ist.

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