Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge
Von admin | 14.Juni 2022
Für die Beschäftigten im Bereich der Landeskirche Hannovers erfolgt seit April 2021 (DVO § 31) eine Beschränkung auf zwei kirchennahe Anbieter (verka und vrk) zum Abschluss von Verträgen zur Entgeltumwandlung für die private Altersvorsorge.
Die Verka VK Kirchliche Vorsorge VVaG ist schon seit Jahren bekannt. Dort wurden in der Vergangenheit bereits etliche Verträge abgeschlossen.
Als neuer Anbieter steht nun auch die VRK – Versicherer im Raum der Kirchen zur Verfügung.
Zu unserer Mitarbeiterversammlung am 28.09.2022 in der Moringer Liebfrauenkirche wird ein Mitarbeiter der VRK anwesend sein um Fragen zur Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu beantworten.
Wer sich vorab informieren möchte:
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Tarifabschluss TVöD SuE
Von admin | 8.Juni 2022
Tarifabschluss TVöD SuE vom 18.05.2022
Der neueste Abschluss aus dem TVöD (VKA) für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sieht folgende wichtige Veränderungen / Verbesserungen vor:
– Zwei zusätzliche „Regenerationstage“ ab dem Kalenderjahr 2022
– Zulage in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a in Höhe von monatlich 130 Euro (ab 01.07.2022) mit der Option, diese in
bis zu zwei Arbeitstage Arbeitszeit umzuwandeln
– Anpassung der Stufenlaufzeiten ab dem Jahr 2024 (zwei statt drei Jahre in Stufe 2, drei statt vier Jahre in Stufe 3)
Wir hoffen auf eine baldige Übernahme des Ergebnisses in der ADK. Allerdings muss zuvor die durchgeschriebene Fassung der Tarifeinigung vorliegen.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir an dieser Stelle informieren.
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Willkommenstag des Kindertagesstättenverbandes
Von admin | 2.Juni 2022
Der KiTa-Verband ist jetzt auch auf Instagram zu finden.
https://www.instagram.com/kitaverband/
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Corona-Sonderzahlung für TV-L-Mitarbeitende
Von admin | 1.Februar 2022
Für den öffentlichen Dienst (TV-L) der Länder ist am 29. November ein Abschluss erreicht worden (wir berichteten hier), der auch für die Kirchen von Bedeutung ist.
In der ADK musste dazu ein Übernahme-Beschluss gefasst werden.
Die Corona-Sonderzahlung von 1300 € (Vollzeitkräfte) bzw. 650 € (Auszubildende und Praktikant*innen) für Mitarbeitende die unter den Geltungsbereich der Arbeitsrechtsregelungen des TV-L fallen *, ist am 24. Januar 2022 in der ADK-Sondersitzung beschlossen worden. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig.
Mitarbeitende, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten die einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat März 2022 ausgezahlt (§ 2 Absatz 1 ARR-Corona-Sonderzahlung 2022). Die einmalige Sonderzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen (§ 2 Absatz 3 ARR-Corona-Sonderzahlung 2022).
Sie ist daher z. B. kein „Entgeltbestandteil“ im Sinne des § 21 TV-L.
Diese Arbeitsrechtsregelung gilt ausdrücklich nicht für die Mitarbeitenden, für die der sog. „SuE-Tarif des TVöD-V Anwendung findet.
Genaue Informationen finden sich in den Hinweisen des Landeskirchenamtes vom 28.01.2022 die hier zum Download bereit stehen:
* Mitarbeitende die unter den Geltungsbereich der Arbeitsrechtsregelungen des TV-L fallen sind z.B.: Reinigungskräfte, Kirchenmusiker*innen, Pfarrsekretärinnen, Mitarbeitende im hauswirtschaftlichen Bereich, Köchinnen, Verwaltungsangestellte, Küster*innen, Friedhofswärter*innen, Hausmeister*innen usw.
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Besinnliche Festtage
Von admin | 22.Dezember 2021
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