« EFAS-Newsletter erschienen | Home | Urlaubsplanung 2011 »
Kirchenschlüssel verloren – und nun?
Von admin | 27.Januar 2011
Tja, das kann richtig teuer werden. Denn als Mitarbeiter unterliegt man einer Haftung nach BGB §823 Absatz 1. Dort heißt es:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Handelt es sich bei dem verlorenen Schlüssel gar um den Teil einer Schließanlage, kann der Schaden schnell in die Tausende gehen. Die übliche Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schäden allerdings NICHT ab.
„Schlüsselträger“ sollten vielleicht in Erwägung ziehen, die eigene Privathaftpflichtversicherung um die sogenannte Amtshaftpflicht mit der Erweiterung „Dienstschlüssel“ zu ergänzen.
Wir haben nachgefragt: Bei einem bekannten Versicherer im kirchlichen Raum kostet diese Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung z.B. € 21,85 pro Jahr. Falls bereits eine Amtshaftpflichtversicherung besteht, beträgt der Aufschlag € 10,35 pro Jahr.
Der zuständige Versicherungsmitarbeiter ist sicher gerne zu weiteren Auskünften bereit.
Topics: Aktuelles | Kommentare deaktiviert für Kirchenschlüssel verloren – und nun?
Kommentare geschlossen.
