« ADK- Sitzung vom 01.03.2010 | Home | Neue Entgeltordnung für Kirchenmusiker »
Doch kein Streikrecht im kirchlichen Bereich?
Von admin | 5.März 2010
Mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld hat der lange Weg zur gerichtlichen Klärung des Streikrechts für kirchlich Beschäftigte begonnen. ver.di hat dazu die folgende Presseerklärung veröffentlicht:
„ver.di bedauert Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld
03.03.2010
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld zur Rechtmäßigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen: „Wir hätten uns in der ersten Instanz ein anderes Urteil gewünscht. Aber endgültig entschieden ist nichts. Die weiteren Instanzen stehen erst noch bevor“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. ver.di werde gegen das Urteil Berufung einlegen.
Es sei bedauerlich, dass das Arbeitsgericht Bielefeld den Sonderstatus der Kirchen höher bewerte als die grundgesetzlich geschützten Rechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen. „Wir bleiben dabei: Streikrecht ist ein Grundrecht“, bekräftigte Paschke. Gegebenenfalls müsse am Ende des Instanzenwegs das Bundesverfassungsgericht über diese Frage entscheiden. Sie sei zuversichtlich, dass das höchste deutsche Gericht den Sonderstatus der Kirchen letztlich nicht so weitreichend auslege, dass Streiks verboten wären.
Zuvor hatte das Arbeitsgericht Bielefeld in erster Instanz entschieden, dass ver.di nicht zu Streiks in diakonischen Einrichtungen aufrufen darf, um gerechte Arbeits- und Lohnbedingungen zu erreichen. Anlass für die juristische Auseinandersetzung waren von ver.di organisierte Arbeitsniederlegungen im Mai und September 2009. Diese hatten die Arbeitgeber beim Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) so unter Druck gesetzt, dass sie schließlich mit der arbeitsrechtlichen Kommission höhere Löhne vereinbarten. Gleichzeitig gingen die diakonischen Arbeitgeber unter Berufung auf kirchliche Sonderrechte juristisch gegen ver.di vor.
Herausgeber: V.i.S.d.P.: Cornelia Haß; ver.di-Bundesvorstand“
ver.di hat auch ein Flugblatt verfasst (das Flugblatt gibt es hier). Darin äußert sich Jürgen Kühling, ehemaliger Richter am Verfassungsgericht:
»Das erstinstanzliche Urteil überrascht mich nicht.
Es ist aber noch alles offen. Alle gehen davon aus, dass das Verfahren
bis zum Bundesverfassungsgericht geht, und ich kann mir nicht
vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht Arbeitsniederlegungen
im Kirchenbereich einfach verbietet. Das Bundesverfassungsgericht
hat die beiden Grundrechte der Koalitionsfreiheit und der
Kirchenautonomie im Bereich der Religionsausübung abgewogen
aufeinander zu beziehen; es hatte noch nie einen vergleichbaren
Fall. Ich denke, Arbeitnehmer bei den Kirchen können optimistisch
sein, was das Streikrecht betrifft.«
Wir hoffen, dass er Recht behält.
Topics: Aktuelles | Kommentare deaktiviert für Doch kein Streikrecht im kirchlichen Bereich?
Kommentare geschlossen.
