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Noch unklar: Tarifübernahme bei individuellen Zwischen- und Endstufen
Von admin | 3.September 2009
Wir alle freuen uns über die Übernahme des Tarifabschlusses vom März für die kirchlichen Beschäftigen. Wir gehen davon aus, dass Einmalzahlung, Sockelbetrag und 3% Entgelterhöhung für alle Mitarbeitenden gezahlt werden.
Die Formulierung „Erhöhung des Tabellenentgelts“ in den Erläuterungen des Landeskirchenamtes zum „Beschluss der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 26. August 2009 zur Übernahme des Tarifergebnisses der Tarifgemeinschaft der Länder vom 01.03.2009“ vom 28.09.2009 sorgt jetzt aber für Irritationen.
Was geschieht mit den Mitarbeitenden, die nach einer individuellen Zwischenstufe oder einer individuellen Endstufe bezahlt werden? Eine Anhebung des Tabellenentgeltes hilft da zunächst wenig, da das Einkommen ja bereits oberhalb der jeweiligen Tabellenwerte liegt.
Für Mitarbeitende mit einer individuellen Endstufe könnte die Angelegenheit geregelt sein:
In § 6 Abs. 4 Satz 4 ARR-Ü steht:
„Die individuelle Endstufe verändert sich um denselben Vomhundertsatz beziehungsweise in demselben Umfang wie die höchste Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe.“
Eine entsprechende Dynamisierungsregelung für Mitarbeitende mit einer „individuellen Zwischenstufe“ konnten wir bislang nicht finden.
Wir bitten die in der AKD vertretenden Organisationen eine rasche Klarstellung, damit keine weitere Verunsicherung um sich greift.
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