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    Na endlich!

    Von admin | 2.Oktober 2025

    ACHTUNG: Diese Nachricht gilt NUR für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsbereich!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen.

    Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat in ihrer Sitzung am 17. September 2025 im Gleichklang mit den Kommunen den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 6. April 2025 für die kirchlichen Mitarbeitenden, für die der sog. „SuE-Tarif“ des TVöD-V (VKA) Anwendung findet, übernommen.

    Hier die wichtigsten Änderungen:

    Da alle einwendungsberechtigten Stellen auf die Einwendungen nach § 14 Abs. 4 ARRG-Kirche verzichtet haben, ist der Beschluss der ADK sofort rechtswirksam geworden. Der Beschluss der ADK ist im Anhang zur Kenntnis beigefügt. Außerdem sind die Änderungstarifverträge im Anhang zur Kenntnis beigefügt. Die Änderungstarifverträge werden- soweit sie für den kirchlichen Bereich von Bedeutung sind-  zusammen mit dem ADK-Beschluss im nächsten Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht werden.

    Die Tabellenentgelte werden

    Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden

    Zum Erhalt des Gleichklangs mit den Kommunen sind neben den Entgelterhöhungen auch folgende Bestandteile des Tarifabschlusses mit übernommen worden:

    Die Jahressonderzahlung wird ab dem 1. Januar 2026 auf einheitlich für alle Mitarbeitenden in allen Entgeltgruppen auf 85 Prozent erhöht und ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Zahl der Urlaubstage für die Mitarbeitenden von bisher 30 Tagen auf nunmehr 31 Tage erhöht.

     

    Viele Grüße aus dem MAV-Büro
    Günter & Andrea

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