MAV Leine-Solling
  • Nächste MAV-Sitzung am:

    • Dienstag, 15. September 2026
    • Ältere Artikel

    • Stichwörter

  • « | Home | »

    Fahrtkostenzuschuss für Mitarbeitende im Kirchenkreis Leine-Solling

    Von admin | 8.November 2023

    Erfreuliche Nachrichten für alle, die mit dem ÖPNV zum Dienst kommen!

    Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Personalgewinnung wird ab dem 01.11.2023 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits- oder Ausbildungsentgelt ein jederzeit widerruflicher Zuschuss zu den Kosten für Fahrten im ÖPNV zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle gewährt. Dazu wurde zwischen MAV und Kirchenkreis eine Dienstvereinbarung abgeschlossen.

    Diese Dienstvereinbarung gilt zunächst nur für

    1. die Mitarbeitenden des Kirchenkreises Leine-Solling, die unter den Geltungsbereich der Dienstvertragsordnung (DienstVO) fallen,
    2. Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten des Kirchenkreises Leine-Solling, die unter den Geltungsbereich der Arbeitsrechtsregelung für Auszubildende und Praktikanten (ARR-Azubi-Prakt) fallen (im nachfolgenden Mitarbeitende genannt).

    Alle Kirchengemeinden im Kirchenkreis Leine-Solling können dieser Dienstvereinbarung problemlos beitreten. Die Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden wenden sich bitte direkt an den für sie zuständigen Kirchenvorstand.

    Der zweckgebundene Zuschuss wird gewährt bei kostenpflichtigem Erwerb von Fahrkarten bei einem Anbieter für Fahrten im ÖPVN. Dies sind grundsätzlich Jahres- oder Monatskarten. Bei nebenberuflicher Beschäftigung oder einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als 3 Tage können ausnahmsweise auch Einzelfahrkarten anerkannt werden.

    Die Mitarbeitenden, die die o.g. Voraussetzungen 2 erfüllen, erhalten unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 20 Euro. Unterschreiten die tatsächlichen Aufwendungen oder die auf den jeweiligen Monat umgerechneten tatsächlichen Aufwendungen 20 Euro, werden nur die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.

    Der Zuschuss wird auf Antrag der/des Mitarbeitenden höchstens 2 Monate rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail an die Personalabteilung im Kirchenamt zu richten. Eine entsprechende E-Mail-Adresse wird kurzfristig eingerichtet und hier veröffentlicht.

    Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis über den Erwerb von Jahres- oder Monatskarten, ausnahmsweise Einzelfahrkarten, beizufügen.

    Bei Nutzung von Monatskarten oder ausnahmsweise Einzelfahrten ist stets ein neuer Antrag für noch nicht abgerechnete Monate zu stellen.

    Im Falle der Jahreskarte ist die /der Mitarbeitende auf Anforderung des Anstellungsträgers verpflichtet, die weitere Nutzung in regelmäßigen Abständen nachzuweisen.

    Ebenfalls ist die /der Mitarbeitende ist im Falle der Jahreskarte verpflichtet, den Anstellungsträger unverzüglich zu unterrichten, falls sie/er für den Weg zur Arbeit keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr nutzt. Versäumt die/der Mitarbeitende die Mitteilung, so wird ein zu viel gezahlter Zuschuss zurückgefordert.

     

    Anmeldung zum Newsletter der MAV Leine-Solling

    Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

    Topics: Aktuelles | Kommentare deaktiviert für Fahrtkostenzuschuss für Mitarbeitende im Kirchenkreis Leine-Solling

    Kommentare geschlossen.