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Leistungsentgelt für kirchliche Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen
Von admin | 22.September 2021
Das sind doch mal gute Nachrichten!
Durch den ADK-Beschluss vom 09. September 2021 ziehen die Gehälter der kirchlichen Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst mit den Entgelten im Kommunalbereich nun gleich. Dies gaben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in einer gemeinsamen Presseerklärung am 16. September bekannt.
Beschlossen wurde, dass rückwirkend ab dem 1. August 2021 ein pauschales Leistungsentgelt auf der Basis von 2 % des Septemberentgelts 2021 mit dem Entgelt im Dezember 2021 ausgezahlt wird. Dies bedeutet in diesem Jahr ein zusätzliches Einkommen von 10 % des Brutto-Entgelts.
Nähere Infos dazu im aktuellen ADK-Info:
Um Missverständnisse zu vermeiden:
Für alle Mitarbeitenden, die nicht im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind, findet diese Regelung keine Anwendung!
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