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Schnelltests
Von admin | 27.April 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Seit gut einer Woche sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet den Mitarbeitenden mit Präsenz-Pflicht 1-2 (je nach Tätigkeitsfeld) Corona-Schnelltests zur Verfügung zu stellen. Nach unseren Informationen klappt das auch reibungslos.
Durch das Angebot von regelmäßigen Antigen-Schnell- oder Selbsttests soll erreicht werden, dass SARS-CoV-2-Infektionen bei Mitarbeitenden frühzeitig erkannt werden und Infektionen am Arbeitsplatz weitestgehend vermieden werden. Gleichzeitig werden hiermit auch die Vorgaben aus § 5 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum Angebot von regelmäßigen Antigen-Schnelltests für die in Präsenz-Beschäftigten umgesetzt.
Das Testangebot ist zunächst befristet bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag längstens bis zum 30. Juni 2021.
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