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    Wahl einer Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen

    Von admin | 18.Februar 2019

    Für den Kirchenkreis und das Kirchenamt soll eine Vertrauensperson der Mitarbeitenden mit Behinderungen und ein*e Stellvertreter*in gewählt werden. Die Vertrauensperson selbst muss kein Mensch mit Behinderung sein.

    Die Vertrauensperson wird von ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes befreit, soweit es zur Durchführung ihrer Tätigkeit notwendig ist. Dies gilt auch für Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen, in denen die für die Tätigkeit notwendigen Kenntnisse vermittelt werden.

    Es wäre schön, wenn wir die Wahl einer Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung organisatorisch mit der anstehenden Wahl zur Mitarbeitervertretung durchführen könnten.

    Daher bitten wir dringend um Vorschläge, welche Mitarbeitenden im Kirchenkreis, den Kirchengemeinden, im KiTaverband oder im Kirchenamt als Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung in Frage käme.

    Vorschläge bitte (möglichst bis 13.03.2019) an die MAV unter mail@mav.leine-solling.de oder an die Superintendentur unter Stephanie.vonLingen@evlka.de

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