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Beschlüsse der ADK Sitzung vom 23.08.2018
Von admin | 4.September 2018
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat am 23.08.2018 getagt. Die Arbeitnehmervertreter in der ADK haben dazu ein Info herausgegeben (zum download hier klicken: ADK-Info 1-2018).
Wesentliche Ergebnisse der Sitzung:
- Auszahlung der Tariferhöhung im TV-öD SuE für pädagogische Mitarbeitende in Kitas „sobald wie technisch möglich“ – rückwirkend zum 01.03.2018.
Durchschnittlich steigen die Gehälter um 3,19 %.
Zusätzlich erhalten Mitarbeitende, die in den Entgeltgruppen S 2 bis S 4 TVöD eingruppiert sind, eine Einmalzahlung von 250 € (bei 39 Wochenarbeitsstunden, sonst anteilig entsprechend der Arbeitszeit). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 01.03.2018 bereits bestand und bis 31.12.18 für mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss besteht.
Auf Mitarbeitende, die spätestens mit Ablauf des 31. Juli 2018 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind, finden die vorstehenden Regelungen nur dann Anwendung, wenn sie bis zum 31. Januar 2019 einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Personlabteilung schicken. - Einmaliger Zusatzurlaub für Mitarbeitende im Sozialdienst, die ab 01.01.19 neu nach dem TV-öD SuE eingruppiert werden.
Die Arbeitnehmervertreter in der ADK schreiben dazu: „Ab sofort können Beschäftigte, die erst verzögert unter den TVöD SuE fallen, zwei zusätzliche Urlaubstage als teilweisen Ausgleich für die verspätete Übernahme erhalten. Teilzeitbeschäftigte erhalten mind. einen Tag zusätzlichen Urlaub.“
Das Landeskirchenamt hat die Erläuterungen zum zusätzlichen Erholungsurlaub aktualisiert:Der zusätzliche Urlaub für Beschäftige im Sozialdienst, die ab 1.1.19 Anspruch auf Zahlung nach TV-öD SuE haben, beträgt nur bei einer 5 Tage Woche (egal wie viele Arbeitsstunden) 2 Arbeitstage, bei weniger als 5 Tagen wird anteilig gerechnet (§ 26 Abs 1 TV-L Satz 5-6, s. u.). Bei einer 3-Tage-Woche also: 2 Tage zusätzlichen Urlaub /5 *3 = 1,2 Tage, Gerundet 1 Tag. Bei 4-Tage-Woche: 2/5*4=1,6 gerundet 2 Tage zusätzlichen Urlaub. Es gibt aber zumindest einen Tag zusätzlichen Urlaub, egal was die Berechnung ergibt!
2018-09-12 Erläuterungen zur ARR über einen zusätzlichen Erholungsurlaub - In anderen Punkten (z.B. Überleitung von Mitarbeitenden aus der „kleinen EG 9″ in den TV-öD) besteht noch keine Einigkeit bzw. wird weiter verhandelt.
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