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    Neues Jahr – Neues Gehalt

    Von admin | 19.Januar 2018

    Für wen: Für alle, die nicht als pädagogische Mitarbeitende im KiTa-Bereich tätig sind. Das sind die Beschäftigten, die nach TV-L bezahlt werden.

    Ab wann: die Tariferhöhung ist die zweite Stufe des Tarifabschlusses aus 2017. Sie trat zum 01.01.18 in Kraft.

    Wie viel: Die Tabellenwerte steigen um 2,35 % (brutto).

    Und sonst noch: Wer in den Lohngruppen 9-15 des TV-L eingruppiert ist und bislang die Stufe 5 erreicht hat, wird bei Erfüllung der Dienstzeiten automatisch in die neu eingeführte Lohnstufe 6 eingruppiert.

    Genaueres hatten wir schon hier geschrieben.

    Aber: Seit 01.01.18 gilt auch die Erhöhung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten von 0,4 % auf 0,65 % an den (gestiegenen) Kosten der Zusatzversorgung (ZVK). Da sich darüber hinaus einige andere Lohnnebenkosten wie z.B. der Beitrag zur Rentenversicherung verändert haben, lohnt sich der aufmerksame Blick auf die Gehaltsmitteilung im Januar allemal.

    Mit den Zahlen für Januar wird auch die Gesamtübersicht des Einkommens 2017 Ende Januar in den Postfächern landen.

    Topics: Aktuelles | Kommentare deaktiviert für Neues Jahr – Neues Gehalt

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