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Sorglos zur Fortbildung fahren
Von admin | 21.April 2015
Gute Nachrichten für Teilnehmende an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die Kinder unter 12 Jahre erziehen und/oder pflegebedürftige Angehörige versorgen: Die Mehrkosten für den Betreuungsaufwand werden von der Landeskirche bezuschusst (maximal 8-stündiger Einsatz pro Tag).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Der Antrag muss vor Beginn der Veranstaltung beim Fortbildungsträger gestellt werden.
• Die Maßnahme muss im Fortbildungskalender der Landeskirche Hannovers: „Glauben. Wissen. Fortbildung“ aufgeführt bzw. von der Landeskirche anerkannt sein.
• Keine andere Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Antragsteller/der Antragstellerin lebt, kann die Betreuung übernehmen.
• Bei der Fortbildung wird keine Betreuung angeboten oder vorhandene Betreuungsangebote bei der Fortbildung können nicht in Anspruch genommen werden.
Die entsprechenden Formulare bekommt man beim Fortbildungsträger.
Sollte es sich um eine Fortbildung handeln, die nicht im Fortbildungskalender der Landeskirche aufgeführt ist, lohnt sicherlich ein Gespräch bzw. Antrag auf Erstattung bei der Dienststelle (beim Kirchenkreis oder der Kirchengemeinde) oder beim Kostenträger. Mit Hinweis auf die Regelung der Landeskirche und § 14 Abs. 4 Gleichberechtigungsgesetz bestehen gute Chancen auf Bewilligung von Betreuungskosten. Dabei wird von einem Erstattungshöchstbetrag pro Tag (8 Stunden) von 8,75 € pro Stunde ausgegangen.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt gern bei der Antragstellung:
Ute Räbiger
Gleichstellungsbeauftragte für den Kirchenkreis Leine-Solling
Wagnerstr. 6
37574 Einbeck
Tel. 05561-1350
gleichstellung.leine-solling@evlka.de
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