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    Treueleistung zum Dienstjubiläum

    Von admin | 2.September 2014

    Wir berichteten hier von der 2009 in Erholungsurlaub statt Geldzuwendung geänderten Treueleistung. Dieser Erholungsurlaub ist ab dem Tage des Dienstjubiläums bis zum 30.09. des Folgejahres abzufeiern.

    Doch was passiert, wenn Dienstjubiläum und Ausscheiden aus dem Dienst am gleichen Tag zusammenfallen? Pech gehabt, weil der zusätzliche Urlaub dann nicht mehr angetreten werden kann? Bislang wurde dies so gehandhabt!

    Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.04.2014 (Aktenzeichen 10 AZR 635/13) wird sich die Praxis zukünftig ändern: Da der Urlaub durch das Ausscheiden aus dem Dienst nicht mehr genommen werden kann, muss er durch eine Geldleistung abgegolten werden (Gehalt für die entsprechende Anzahl von Arbeitstagen). Der Anspruch auf die Treueleistung wird vom Ausscheiden aus dem Dienst nicht berührt.

    Der Gesamtausschuss berichtet ergänzend auf seiner Webseite:

    Das Landeskirchenamt hat allerdings keine Bedenken, wenn der zusätzliche Erholungsurlaub im Vorgriff auf den zum Ende des Dienstverhältnisses entstehenden Anspruch bereits unmittelbar am Ende des Dienstverhältnisses gewährt wird.“ (Gseamtausschussartikel siehe hier).

    Eine weitere Frage, die uns im Zusammenhang mit der Treueleistung erreicht, ist die, ob es auch ein 50-jähriges Dienstjubiläum? Die zunächst unsinnig erscheinende Fragestellung (wer schafft es schon 50 Jahre beim gleichen Arbeitgeber zu bleiben?), gewinnt mit der Verschiebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre an Bedeutung. Im Kirchenkreis Leine-Solling sind es nach der heutigen Datenlage immerhin zwei Mitarbeitende, die das 50-jährige Dienstjubiläum bis zum Renteneintritt erreichen können. Und dann tatsächlich 10 zusätzliche Urlaubstage erhalten würden. Denn die Regelung zur Treueleistung ist flexibel gebaut: Satz zwei von § 20 DVO lautet: „Bei der Vollendung einer Beschäftigungszeit von jeweils weiteren 10 Jahren erhöht sich der zusätzliche Erholungsurlaub nach Satz 1 um jeweils 2 Arbeitstage.“ Also gibt’s zum 50-jährigen Dienstjubiläum 10 dienstfreie Arbeitstage. Die braucht man dann auch.

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    Topics: Aktuelles | Kommentare deaktiviert für Treueleistung zum Dienstjubiläum

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