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Endlich: Ab 01.01.2008 Stellenausschreibungen vorgeschrieben
Von admin | 14.Dezember 2007
Laut Rundverfügung G 10/2007 sind Dienstherren und Anstellungsträger ab dem 1. Januar 2008 verpflichtet, Mitarbeiterstellen vor der Besetzung auszuschreiben. Die Landeskirche hat dazu eine Stellenbörse eingerichtet.
Die Verletzung der Pflicht zur Stellenausschreibung stellt für die Mitarbeitervertretung einen Grund dar, die Zustimmung zur Einstellung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin zu verweigern.
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