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Gegen die Verwirrung
Von admin | 1.Dezember 2007
Erst heißt es, es gibt gar nix … plötzlich hagelt es Sonderzahlungen. Zumindest bei Einigen und in minimalster Höhe.
Also: Wer kriegt was?
1. Zum 01.12.07 ausgezahlt wurde für Mitarbeitende, die am 31.03.2004 schon beschäftigt waren, und als Arbeiter bzw. als Angestellte in die Vergütungsgruppen Vc bis X oder Kr I bis Kr VI eingruppiert sind, eine Sonderzahlung in Höhe von 120 €. Die wird allerdings bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend dem Anteil an einer vollen Stelle quotiert.
2. Für Mitarbeitende die ab dem 01.04.2004 ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen haben, und als Arbeiter bzw. als Angestellte in die Vergütungsgruppen Vc bis X oder Kr I bis Kr VI eingruppiert sind, erhielten, ggf. ebenfalls anteilig auf die Arbeitszeit gekürzt, mit dem Novembergehalt eine Sonderzahlung von 420 €.
3. Für jedes Kind, das im Dezember beim Ortszuschlag zu berücksichtigen ist bzw. für das im Dezember Sozialzuschlag zu zahlen ist, wurde eine Sonderzahlung in Höhe von 25,56 € gezahlt. Hier wird nicht nach Voll- oder Teilzeitbeschäftigten unterschieden.
4. Nach der Einigung in der ADK werden mit dem Dezembergehalt (also zum 31.12.2007) 30% eines Monatsentgeldes an alle Mitarbeitenden überwiesen, die nach den alten Regelungen Anspruch auf Weihnachtsgeld gehabt hätten. Von einer Verrechnung mit der bereits ausgezahlten Sonderzahlung ist nicht die Rede. Da die Steuerprogression für die meisten „armen Kirchenmäuse“ keine große Rolle spielt, kann man davon ausgehen, dass netto Ende des Jahres tatsächlich ein knappes Drittel des üblichen Monatsgehaltes mehr ausgezahlt wird. Hoffentlich reicht’s um die Jahresrechnung für Energie im Januar zu bezahlen.
RB
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