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    Neue Entgeltordnung für kirchliche Mitarbeitende beschlossen

    Von admin | 11.Mai 2012

    In ihrer Sitzung am 08.05.2012 hat die ADK beschlossen, die Entgeltordnung des öffentlichen Dienstes der Länder für kirchliche Mitarbeitende zu übernehmen und für die kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale eine eigene Entgeltordnung zu verabschieden.

    Beide treten rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft. „Mit der beschlossenen Entgeltordnung wird es keine Verschlechterungen für die kirchlichen Mitarbeitenden geben. In zahlreichen Fällen ist sogar mit Höhergruppierungen zu rechnen. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte, die nach dem 1. Januar 2009 eingestellt wurden“ erklärten Ralf Vullriede, der Sprecher der Mitarbeiterverbände und Jens Lehmann, Sprecher der Arbeitgeber.

    So wird es z.B. für ErzieherInnen eine neue Eingruppierung in EG 8  (statt bisher EG6) geben.

    Derzeit ist die Entscheidung der ADK noch nicht rechtskräftig, der Wortlauf der Entgeltordnung liegt uns auch nicht vor. Wir gehen davon aus, dass die Änderungen in der Eingruppierung von Amts erfolgen wird und von daher kein Handlungsbedarf für Mitarbeitende besteht. Wir werden weiter informieren.

    Die Pressemitteilung der Konföderation findet sich hier.

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    Topics: Aktuelles, TV-L Spezial | Kommentare deaktiviert für Neue Entgeltordnung für kirchliche Mitarbeitende beschlossen

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