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Voller Urlaub auch für jüngere Beschäftigte
Von admin | 26.März 2012
Kirchlichen Beschäftigten im Bereich der hannoverschen Landeskirche stehen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und ab dem 41. Lebensjahr 30 Arbeitstage Jahresurlaub zu.
Das Bundesarbeitsgericht sieht darin nach einem Urteil vom 20.03.2012 einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Das dürfte bedeuten, dass ab sofort alle kirchlichen Beschäftigten Anspruch auf 30 Tage Jahresurlaub haben.
Allerdings muss sich zuvor die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) mit der Entscheidung und den entsprechend notwendigen Veränderungen beschäftigen.
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