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Unterwegs im Namen des Herrn
Von admin | 4.August 2011
Wer ehrenamtlich für die Kirche und ihre Einrichtungen arbeitet, ist kostenfrei unfallversichert. Dieser Schutz gilt z.B. für das Schmücken des Christbaums in der Adventszeit ebenso wie für Unfälle etwa bei Proben des Kirchenchores.
Dies berichtet der Sicherheitsreport der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) in seiner aktuellen Ausgabe.
Weitere Informationen über dieses Thema gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgendem Link:
Übrigens, die zuständigen Unfallversicherungsträger im kirchlichen Bereich sind:
VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft): Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Landeskirchen, Schulen in kirchlicher Trägerschaft, Verwaltungen
BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege): Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft
GBG (Gartenbau-Berufsgenossenschaft): Friedhöfe
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