{"id":369,"date":"2009-02-10T11:53:22","date_gmt":"2009-02-10T10:53:22","guid":{"rendered":"http:\/\/mav.leine-solling.de\/neu\/?p=369"},"modified":"2009-02-14T14:56:46","modified_gmt":"2009-02-14T13:56:46","slug":"anspruch-auf-bewahrungs-und-fallgruppenaufstiege-nach-bat-%e2%80%93-was-passiert-bei-uberfuhrung-in-den-tv-l","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/?p=369","title":{"rendered":"Anspruch auf Bew\u00e4hrungs- und Fallgruppenaufstiege nach BAT \u2013 Was passiert bei \u00dcberf\u00fchrung in den TV-L?"},"content":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es das Konstrukt der Bew\u00e4hrungs- und Fallgruppenaufstiege im <abbr class='c2c-text-hover' title='Tarifvertrag der L\u00e4nder'>TV-L<\/abbr> nicht mehr. Wer eine h\u00f6herwertige Aufgabe \u00fcbertragen erh\u00e4lt, wird selbstverst\u00e4ndlich in eine entsprechend h\u00f6here Entgeltgruppe eingruppiert. Wer dieselbe T\u00e4tigkeit \u00fcber Jahre aus\u00fcbt, wird in die entsprechende Erfahrungsstufe \u201caufsteigen\u201c. <!--more--><br \/>\nVon den Tarifpartnern war aber gewollt, dass keine Spr\u00fcnge innerhalb der Entgeltgruppen stattfinden sollen, wenn dieselbe T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird. Also einen Bew\u00e4hrungsaufstieg wie <abbr class='c2c-text-hover' title='zum Beispiel'>z.B.<\/abbr> bei einer Erzieherin nach drei Jahren von VIb nach Vc soll es nicht mehr geben.\u00a0Wer jetzt in E 6 anf\u00e4ngt bleibt da, so lange wie sie die entsprechende T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt. Wer bei der \u00dcberleitung seinen Bew\u00e4hrungsaufstieg bereits hinter sich hat, beh\u00e4lt das entsprechende Gehalt.<\/p>\n<p>Aber was ist mit den Kolleginnen, deren Aufstiegszeiten bereits begonnen haben, die aber den Zeitpunkt des Aufstiegs noch nicht erreicht haben? Pech gehabt?<br \/>\nJein. Ja, Pech gehabt, wenn am 01.01.09 die H\u00e4lfte der Zeit des Bew\u00e4hrungsaufstiegs noch nicht abgelaufen war. Nein, kein Pech, wenn am Stichtag bereits die H\u00e4lfte der Zeit des Bew\u00e4hrungsaufstiegs abgelaufen ist.<br \/>\nAlso bleiben wir bei einer Erzieherin (ohne anrechenbare Vordienstzeiten): Drei Jahre Bew\u00e4hrungszeit.<br \/>\nBeginn der T\u00e4tigkeit <strong>nach<\/strong> dem 30.06.2007: <strong>kein<\/strong> Anspruch auf Nachwirkung des Bew\u00e4hrungsaufstieges nach <abbr class='c2c-text-hover' title='Bundesangestelltentarifvertrag'>BAT<\/abbr>, weil nicht mehr als die H\u00e4lfte der drei-j\u00e4hrigen Bew\u00e4hrungszeit vergangen.<br \/>\nBeginn <strong>vor<\/strong> dem 01.01.2006: Bew\u00e4hrungsaufstieg wurde schon vollzogen und wird als individuelle Besitzstand so lange weiter gezahlt, wie die entsprechende T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird.<br \/>\nBeginn der T\u00e4tigkeit <strong>zwischen<\/strong> 01.01.2006 und dem 30.06.2007: Anspruch auf Vollzug des Bew\u00e4hrungsaufstieges zum individuellen Zeitpunkt der Erf\u00fcllung der Bew\u00e4hrungsaufstiegskriterien. <abbr class='c2c-text-hover' title='zum Beispiel'>Z.B.<\/abbr> Erzieherin, am 01.03.2006 angefangen, Aufstieg zum 01.03.2009.<br \/>\nH\u00f6her gruppiert wird, in dem in der n\u00e4chst h\u00f6heren (erreichbaren) Entgeltgruppe die Entwicklungsstufe gesucht wird, die mindestens dem Einkommen der individuellen Zwischenstufe nach der \u00dcberleitung entspricht. Beispiel: Erzieherin \u00fcbergleitet mit einer individuellen Zwischenstufe von 2095 \u20ac (Vollzeit) in Entgeltgruppe 6 (zwischen Stufe 2 und 3). Die n\u00e4chste erreichbare Entgeltgruppe ist E8 (E7 ist nur f\u00fcr \u00fcbergeleitete Arbeiter vorgesehen). Ab 01.03.09 w\u00fcrde die Kollegin also in Stufe 2 eingestuft. Da vom Zeitpunkt der H\u00f6hergruppierung an der \u201enormale\u201c Stufenaufstieg gilt, w\u00fcrde die Kollegin am 01.03.2011 in Stufe 3 aufsteigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es das Konstrukt der Bew\u00e4hrungs- und Fallgruppenaufstiege im <abbr class='c2c-text-hover' title='Tarifvertrag der L\u00e4nder'>TV-L<\/abbr> nicht mehr. Wer eine h\u00f6herwertige Aufgabe \u00fcbertragen erh\u00e4lt, wird selbstverst\u00e4ndlich in eine entsprechend h\u00f6here Entgeltgruppe eingruppiert. 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