{"id":510,"date":"2009-08-25T11:52:50","date_gmt":"2009-08-25T10:52:50","guid":{"rendered":"http:\/\/mav.leine-solling.de\/neu\/?page_id=510"},"modified":"2013-04-26T09:31:07","modified_gmt":"2013-04-26T08:31:07","slug":"altersteilzeit-geht-oder-geht-nicht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/?page_id=510","title":{"rendered":"Altersteilzeit: Geht oder geht nicht?"},"content":{"rendered":"<p>Seit 1996 galt das \u201eGesetz zur F\u00f6rderung eines gleitenden \u00dcbergangs in den Ruhestand\u201c (Altersteilzeitgesetz). Es sollte den Besch\u00e4ftigten die M\u00f6glichkeit zu geben, ab dem 55. Geburtstag die Arbeitszeit in den Jahren vor der Rente zu reduzieren. Diese Regelung war befristet bis Ende 2009. Eine Nachfolgeregelung ist nicht zustande gekommen! Daher ist die definitive Antwort: Altersteilzeit ohne nennenswerten Lohnverlust gibt es nicht (mehr). Da aber immer noch viele Fragen zu dem Thema kommen, lassen wir den Rest des Artikels von 2009 im Folgenden stehen.<\/p>\n<p>STAND des Folgenden: 2009(!)<br \/>\nF\u00fcr Besch\u00e4ftigte im Altersbereich 55. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr handelt es sich um eine <strong>KANN- Regelung<\/strong>, d.h. der Arbeitgeber kann nicht verpflichtet werden, eine Altersteilzeitregelung mit dem Mitarbeitenden einzugehen. Mitarbeitende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllen (s.u.), haben <strong>Anspruch <\/strong>auf die Vereinbarung eines Altersteilzeitvertrages. Das Altersteilzeitarbeitsverh\u00e4ltnis <strong>MUSS<\/strong> vor dem 01.Januar 2010 beginnen.<br \/>\nFolglich gilt:<br \/>\n<strong>Wer nicht vor dem 01.01.1950 geboren ist, braucht sich keine gro\u00dfen Gedanken zu machen: Er hat nach der derzeitigen Rechtslage keine M\u00f6glichkeit einen Altersteilzeitvertrag einzufordern (weil nicht vor dem 01.01.2010 das 60. Lebensjahr vollendet wurde). Und nach der momentanen Praxis im Kirchenkreis Leine-Solling, werden Vertr\u00e4ge nach den Kann-Regelungen in aller Regel nicht abgeschlossen.<\/strong><br \/>\nWer \u201ealt genug\u201c ist, muss noch zwei weitere Bedingungen erf\u00fcllen: Der Mitarbeitende muss in den letzten f\u00fcnf Jahren besch\u00e4ftigt gewesen sein und innerhalb dieses Zeitraumes \u2013vor Beginn der Altersteilzeitarbeit- mindestens 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen T\u00e4tigkeit gestanden haben.<br \/>\nEs gibt zwei unterschiedliche Modelle der Altersteilzeit: Man kann die w\u00f6chentliche Arbeitszeit \u00fcber den gesamten Zeitraum halbieren. Entsprechend der reduzierten Arbeitszeit halbiert sich auch die Verg\u00fctung. Oder man w\u00e4hlt das sogenannte \u201eBlockmodell\u201c: Hier wird nicht die w\u00f6chentliche Arbeitszeit verringert, sondern in der ersten H\u00e4lfte der Altersteilzeit wie bisher gearbeitet. In der zweiten H\u00e4lfte, der sogenannten \u201eFreistellungsphase\u201c, wird man komplett freigestellt. Auch hier halbiert sich f\u00fcr den gesamten Zeitraum die Verg\u00fctung.<br \/>\nUnabh\u00e4ngig vom gew\u00e4hlten Modell wird diese Verg\u00fctung soweit aufgestockt, dass die Mitarbeitenden rund <strong>83 % des Nettobetrages des bisherigen Arbeitsentgeltes<\/strong> erh\u00e4lt. Zur Berechnung des Gehaltes w\u00e4hrend der Altersteilzeit hilft der <a title=\"Altersteilzeit Rechner\" href=\"http:\/\/www.bmas.de\/coremedia\/generator\/18840\/applet__atz.html\" target=\"_blank\">Altersteilzeit-Rechner 2009 des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und Soziales<\/a>.<br \/>\nIn den Anwesenheitsphasen besteht der \u201enormale\u201c Urlaubsanspruch (beim Blockmodell, in dem Jahr in dem die Freistellungsphase beginnt , nur anteilig 1\/12 f\u00fcr jeden Monat in dem man noch anwesend sein muss. F\u00fcr die Freistellungsphase gibt es n\u00e4mlich keinen Urlaubsanspruch. Der w\u00e4re auch sinnlos, da man so wie so nicht mehr am Arbeitsplatz anwesend sein muss\u2026)<br \/>\nZus\u00e4tzlich zu einem Altersteilzeitarbeitsverh\u00e4ltnis kann ein 400 \u20ac &#8211; Job ausge\u00fcbt werden. In diesem Rahmen sind auch \u00dcberstunden unsch\u00e4dlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit 1996 galt das \u201eGesetz zur F\u00f6rderung eines gleitenden \u00dcbergangs in den Ruhestand\u201c (Altersteilzeitgesetz). Es sollte den Besch\u00e4ftigten die M\u00f6glichkeit zu geben, ab dem 55. Geburtstag die Arbeitszeit in den Jahren vor der Rente zu reduzieren. Diese Regelung war befristet bis Ende 2009. Eine Nachfolgeregelung ist nicht zustande gekommen! 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