{"id":133,"date":"2007-10-23T12:48:32","date_gmt":"2007-10-23T10:48:32","guid":{"rendered":"http:\/\/mav.leine-solling.de\/neu\/?page_id=133"},"modified":"2013-09-09T10:17:37","modified_gmt":"2013-09-09T09:17:37","slug":"rechte-schwerbehinderter","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/?page_id=133","title":{"rendered":"Rechte Schwerbehinderter"},"content":{"rendered":"<p>Schwerbehinderte\u00a0 Mitarbeitende k\u00f6nnen ihre Schutzrechte nach dem Schwerbehindertengesetz nur geltend machen, wenn Sie den Arbeitgeber und\/oder die Personalabteilung des <a title=\"Erl\u00e4uterung KKA\" href=\"https:\/\/mav.leine-solling.de\/?page_id=79\">KKA<\/a> \u00fcber die Behinderung informieren.<\/p>\n<p>Wesentliche Regelungen betreffen:<\/p>\n<ul>\n<li>Anspruch auf Zusatzurlaub (\u00a7125 <abbr class='c2c-text-hover' title='Sozialgesetzbuch'>SGB<\/abbr> IX)<\/li>\n<li>K\u00fcndigung erschwert (u.a. \u00a7\u00a0 85)<\/li>\n<li>M\u00f6glichkeit fr\u00fcher in Altersrente zu gehen (weitere Informationen: <a title=\"Linke Rentenversicherung\" href=\"http:\/\/www.deutsche-rentenversicherung-bund.de\/nn_79080\/SharedDocs\/de\/Inhalt\/Servicebereich2\/Thema_20des_20Monats_20Archiv\/Januar__07__schwerbehinderung.html\" target=\"_blank\">hier)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausz\u00fcge aus dem Schwerbehindertengesetz (<a title=\"Erl\u00e4uterung SGB\" href=\"https:\/\/mav.leine-solling.de\/?page_id=108\"><abbr class='c2c-text-hover' title='Sozialgesetzbuch'>SGB<\/abbr><\/a> IX)<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Behinderung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Menschen sind behindert, wenn ihre k\u00f6rperliche Funktion, geistige F\u00e4higkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit l\u00e4nger als sechs Monate von dem f\u00fcr das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintr\u00e4chtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeintr\u00e4chtigung zu erwarten ist.<br \/>\n(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt oder ihre Besch\u00e4ftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des \u00a7 73 rechtm\u00e4\u00dfig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.<br \/>\n(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die \u00fcbrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des \u00a7 73 nicht erlangen oder nicht behalten k\u00f6nnen (gleichgestellte behinderte Menschen).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 85 <\/strong><strong>Erfordernis der Zustimmung<\/strong><\/p>\n<p>Die K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 36 K\u00fcndigungsfrist<\/strong><\/p>\n<p>Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt mindestens vier Wochen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 91 <\/strong><strong>Au\u00dferordentliche K\u00fcndigung<\/strong><br \/>\n(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten mit Ausnahme von \u00a7 86 auch bei au\u00dferordentlicher K\u00fcndigung, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.<br \/>\n(2) Die Zustimmung zur K\u00fcndigung kann nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden; ma\u00dfgebend ist der Eingang des Antrages bei dem Integrationsamt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den f\u00fcr die K\u00fcndigung ma\u00dfgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.<br \/>\n(3) Das Integrationsamt trifft die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tage des Eingangs des Antrages an. Wird innerhalb dieser Frist eine Entscheidung nicht getroffen, gilt die Zustimmung als erteilt.<br \/>\n(4) Das Integrationsamt soll die Zustimmung erteilen, wenn die K\u00fcndigung aus einem Grunde erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht.<br \/>\n(5) Die K\u00fcndigung kann auch nach Ablauf der Frist des \u00a7 626 Abs. 2 Satz 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs erfolgen, wenn sie unverz\u00fcglich nach Erteilung der Zustimmung erkl\u00e4rt wird.<br \/>\n(6) Schwerbehinderte Menschen, denen lediglich aus Anlass eines Streiks oder einer Aussperrung fristlos gek\u00fcndigt worden ist, werden nach Beendigung des Streiks oder der Aussperrung wieder eingestellt.<br \/>\nErweiterter Beendigungsschutz (\u00a792)<br \/>\nDie Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf auch dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn sie im Falle des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunf\u00e4higkeit oder der Erwerbsunf\u00e4higkeit auf Zeit ohne K\u00fcndigung erfolgt. Die Vorschriften dieses Kapitels \u00fcber die Zustimmung zur ordentlichen K\u00fcndigung gelten entsprechend.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 124 <\/strong><strong>Mehrarbeit<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.<br \/>\n<strong>\u00a7 125 <\/strong><strong>Zusatzurlaub <\/strong><br \/>\n(1) Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zus\u00e4tzlichen Urlaub von f\u00fcnf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelm\u00e4\u00dfige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als f\u00fcnf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erh\u00f6ht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen f\u00fcr schwerbehinderte Menschen einen l\u00e4ngeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unber\u00fchrt.<br \/>\n(2) Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht w\u00e4hrend des gesamten Kalenderjahres, so hat der schwerbehinderte Mensch f\u00fcr jeden vollen Monat der im Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zw\u00f6lftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem Erholungsurlaub hinzuzurechnen und kann bei einem nicht im ganzen Kalenderjahr bestehenden Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis nicht erneut gemindert werden.<br \/>\n(3) Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach \u00a7 69 Abs. 1 und 2 r\u00fcckwirkend festgestellt, finden auch f\u00fcr die \u00dcbertragbarkeit des Zusatzurlaubs in das n\u00e4chste Kalenderjahr die dem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis zugrunde liegenden urlaubsrechtlichen Regelungen Anwendung.<\/p>\n<p>weiterf\u00fchrende Links finden Sie <a title=\"Erl\u00e4uterung SGB\" href=\"https:\/\/mav.leine-solling.de\/neu\/?page_id=108\" target=\"_blank\">hier<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schwerbehinderte\u00a0 Mitarbeitende k\u00f6nnen ihre Schutzrechte nach dem Schwerbehindertengesetz nur geltend machen, wenn Sie den Arbeitgeber und\/oder die Personalabteilung des KKA \u00fcber die Behinderung informieren. Wesentliche Regelungen betreffen: Anspruch auf Zusatzurlaub (\u00a7125 <abbr class='c2c-text-hover' title='Sozialgesetzbuch'>SGB<\/abbr> IX) K\u00fcndigung erschwert (u.a. \u00a7\u00a0 85) M\u00f6glichkeit fr\u00fcher in Altersrente zu gehen (weitere Informationen: hier) Ausz\u00fcge aus dem Schwerbehindertengesetz (<abbr class='c2c-text-hover' title='Sozialgesetzbuch'>SGB<\/abbr> IX) \u00a7 2 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":29,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-133","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/133","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=133"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/133\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1784,"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/133\/revisions\/1784"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/29"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mav.leine-solling.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=133"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}