KKV
Der Kirchenkreisvorstand besteht aus 10 Personen, (Superintendent/in, 3 festangestellte Pastoren oder Pastorinnen und 6 vom KKT gewählte nichtordinierte Gemeindemitglieder). Hauptberufliche Mitarbeitende des Kirchenkreises oder der Kirchengemeinden sind für den KKV nicht wählbar. Der KKV leitet die Geschäfte des Kirchenkreises. Er ist insbesondere auch Dienstgeber für die Mitarbeitenden der Einrichtungen des Kirchenkreises (also z.B. KKA, Diakonisches Werk oder KJD).