TV-L Spezial
Hier kommt in Zukunft alles rein, was mit dem Übergang vom jetzigen BAT in den TV-L zu tun hat.
Mit der Einführung des TV-L fallen die alten BAT Eingruppierungen bzw. Lohngruppen nach dem MTArb weg. Es gibt nur noch „Entgeltgruppen“ und Erfahrungsstufen. Wie diese Umstellung vollzogen werden soll erläutert der Beitrag:
“Überleitung in neue Entgeltgruppen” aktualisiert 11.09.2008
Besonders interessant für Verheiratete und Mitarbeitende mit Kindern ist die Besitzstandswahrung für familienbezogene Gehaltsanteile . Insbesondere, wenn andere Berechtigte Verheiratetenzuschlag und/oder kinderbezogene Leistungen erhalten, muss man aktiv prüfen, ob eine Änderung der Berechtigung sinnvoll ist, um sich ab 2009 vor dem Wegfall der Zulage zu schützen. Hier geht es zum Artikel: Familienbezogene Bestandteile des Gehaltes sichern. Zum gleichen Thema gibt es eine ausführliche Erläuterung von Sigi Wulf auf der Webseite des Gesamtausschusses.
Für die Einmalzahlung (Juli), die Ausgleichszahlungen (August und Dezember) und die Sonderzahlung (November) gelten diverse Fristen und Regelungen, wer wann was erhält. Einen ersten Überblick haben wir hier gegeben. In diesem zweiten Bericht versuchen wir uns an den Feinheiten:Wer kriegt nix? An vielen Beispielen werden die besonderen Bedingungen der jeweiligen Ansprüche erläutert.
Für die nach dem 01.11.2004 eingestellten Kolleginnen und Kollegen gibt es ab 01.01.2009 eine Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigten: Einzelheiten stehen im Artikel: Arbeitszeit ab 01.01.2009.
Was passiert, bei einem Arbeitgeberwechsel nach dem Inkrafttreten der der 61. Änderung der DVO ab 01.01.2009? Oder wenn es nach dem Ende eines befristeten Vertrages einen neuen Vertrag gibt? Bislang änderte sich in einem solchen Wechsel – zumindest wenn er im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse stattfand – die Gehaltshöhe nicht. Ab 01.01.2009 wird das anders. Darum gibt es den folgenden Beitrag: Nachteile Arbeitgeberwechsel ab 2009
