MAV Leine-Solling
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  • ARR-Ü-Konf

    Die „Arbeitsrechtsregelung zur Überleitung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bereich der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen und der beteiligten Kirchen aufgrund der 61. Änderung der Dienstvertragsordnung vom 10. Juni 2008 und zur Regelung des Übergangsrechts (ARR-Ü-Konf)“ regelt, wie am 01.01.2009 bereits beschäftigte Mitarbeitende in die neue Eingruppierungsordnung des TV-L „überführt“ werden.  Dazu wird es in Kürze einen eigenen Artikel geben. Wer den Text der ARR-Ü-Konf studieren möchte, findet ihn hier

    Die aktuelle Fassung der ARR-Ü-Konf  ist hier zu lesen.