– Was ist die Entgeltordnung?
Die Entgeltordnung zum TV-L ist Bestandteil der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder. In ihr ist geregelt, für welche Tätigkeit welche Entgeltgruppe gezahlt wird. Welchem Gehalt dies entspricht, steht nicht in der Entgeltordnung sondern in der Entgelttabelle. Die wird bei Tarifverhandlungen angepasst und verändert sich daher regelmäßig. Die Entgeltordnung ist eher statisch und wird nur nach besonderen Verhandlungen angepasst.
Einen Auszug für den kirchlichen Dienst findet sich hier