TV-L kirchliche Fassung
Ab 01.01.2009 soll für die Beschäftigten der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen die 61. Änderung der Dienstvertragsordnung gelten. Diese verweist als zu Grunde liegendes Tarifwerk auf den TV-L und bestimmt die abweichenden kirchlichen Bestimmungen zum TV-L.
Eine Zusammenstellung des TV-L in der für Mitarbeitende der Konföderation findet sich unter diesem Link TV-L kirchliche Fassung.
