Arztbesuche während der Arbeitszeit
Es wird Arbeitsbefreiung gewährt, wenn die ärztliche Behandlung, Untersuchung oder eine ärztlich verordnete Behandlung während der Arbeitszeit erfolgen muss.
Die erforderliche Abwesenheitszeit muss per ärztlicher Bescheinigung nachgewiesen werden, erforderliche Wege- und Wartezeiten gehören mit zur erforderlichen Abwesenheitszeit (§ 29 Abs.1 Buchstabe f TV-L).
s. auch Arbeitsbefreiung
