ADK
Arbeits- und dienstrechtliche Kommission, entscheidet auf der Grundlage des MG über die arbeitsrechtlichen Grundlagen aller Mitarbeitenden, also auch solche wesentlichen Dinge wie Einkommen, Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit etc… Die ADK wird alle 5 Jahre neu gebildet. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzen jeweils 9 Sitze. Die Vertreter der Arbeitnehmer werden nicht direkt gewählt, sondern durch die Verbände MVV, ver.di und VkM in die ADK entsandt.
Nach nur einer Wahlperiode (2006 bis 2011) hat ver.di beschlossen, sich nicht weiter an der ADK zu beteiligen, da man der Auffassung ist, das Ziel, Abschluss von Tarifverträgen, nicht im Verfahren des „Dritten Weges“ erreichen zu können. Die 9 Sitze der Arbeitnehmerseite teilen sich auf die verbleibenden Verbände folgendermaßen auf:
- 4 Sitze MVV-K
- 3 Sitze VKM-Hannover
- 1 Sitz VKM-Braunschweig
- 1 Sitz VKM-Oldenburg
Diese Sitzverteilung konnte nur nach einem langwierigen Einigungsprozess, zum Schluss mit Hilfe eines externen Moderators, erreicht werden.
