MAV Leine-Solling
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  • GlbG (Gleichberechtigungsgesetz)

    „Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers“:

    „Ziel dieses Gesetzes ist es, Frauen und Männern in kirchlichen Berufsfeldern eine gleiche Stellung zu verschaffen sowie für Frauen und Männer in kirchlichen Berufsfeldern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und zu erleichtern.

    Um die Zielsetzung dieses Gesetzes zu erreichen, sind Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Frauen und Männer Beruf und Familie vereinbaren können, ist die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und sind gleiche berufliche Chancen herzustellen, werden Frauen und Männer in den Bereichen gefördert, in denen sie unterrepräsentiert oder strukturell benachteiligt sind.“ (Zitat aus §1 GlbG).
    Auf Grund dieses Gesetzes von 2012 benennt der Kirchenkreis Leine-Solling eine Gleichberechtigungsbeauftragte (s. Beitrag hier). Das Gesetz selbst kann man hier nachlesen.
    Dieses kirchliche Gleichberechtigungsgesetz darf man nicht verwechseln mit dem AGG, dem staatlichen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG„.

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