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    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Freitag, 24.September 2010

    Seit 2004 sind Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX § 84 Abs. 2) verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten länger als 6 Wochen erkrankt sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) anzubieten. Diese Vorschrift wird im kirchlichen Bereich bisher allerdings sehr selten umgesetzt. Da es beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement darum geht, gemeinsam mit dem […]